Parkplatz-Abzocke
Idee aus Ottakring soll Masche bundesweit beenden

Die auf Prozessfinanzierung spezialisierte JUFINA mit Vorstand Stefan Schleicher hat zusammen mit der Ottakringer Bezirksvorsteherin Stefanie Lamp (SPÖ) einen ersten Lösungsvorschlag ausgearbeitet. | Foto: Andreas Pölzl/MeinBezirk
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  • Die auf Prozessfinanzierung spezialisierte JUFINA mit Vorstand Stefan Schleicher hat zusammen mit der Ottakringer Bezirksvorsteherin Stefanie Lamp (SPÖ) einen ersten Lösungsvorschlag ausgearbeitet.
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Seit Monaten ist die Masche der "Parkplatz-Abzocker" auch in Wien bekannt. Manchmal weist ein kleines Schild darauf hin, dass man auf einem Gelände nicht parken darf - nur wenige Minuten führen dann zu Besitzstörungsklagen um mehrere hundert Euro. Jetzt soll ein Vorschlag aus Ottakring dieses Problem zumindest teilweise lösen.

WIEN/OTTAKRING. Viele Wienerinnen und Wiener kennen das Problem: Man parkt wenige Minuten auf einem Gelände und übersieht das kleine Schild mit der Aufschrift "Parken verboten". Oft ist sogar gar keines angebracht. Wenige Wochen später flattert dann die Besitzstörungsklage ins Postfach und es werden hunderte Euro gefordert. Und oft geschieht es vor ehemaligen Tankstellen oder augenscheinlich leer stehenden Gebäuden.

Eine endgültige Lösung für das Problem gab es bisher nicht, die Fälle häuften sich immer weiter. Selbst ein gerichtlicher Vergleich reichte nicht aus, um das Vorgehen mancher Betreiber zu verhindern. MeinBezirk berichtete, mehr dazu unten.

Jetzt hat die auf Prozessfinanzierung spezialisierte JUNO Finanz AG (JUFINA) mit Vorstand Stefan Schleicher zusammen mit der Ottakringer Bezirksvorsteherin Stefanie Lamp (SPÖ) einen ersten Lösungsvorschlag ausgearbeitet. Was genau geplant ist und wie man hier vorgehen möchte, wurde im Rahmen eines Pressegesprächs am Dienstag bekannt gegeben. 

Eine Falle in Ottakring

Das Gespräch fand vor einer ehemaligen Tankstelle in der Hasnerstraße 128 in Ottakring statt. So fuhr zu Beginn ein Fahrzeug mit der Aufschrift "Ich bin (k)eine Besitzstörung" vor, drinnen saßen Schleicher als Fahrer und Lamp auf dem Beifahrersitz. Der gewählte Ort hat eine besondere Bedeutung, so ist es nämlich ein praktisches Beispiel für die Park-Masche. Als die Tankstelle noch in Betrieb war, durfte man davor nicht parken, um die Einfahrten nicht zu blockieren. Ein Schild, das darauf hinweist, gibt es auch nicht.

Das Gebäude wurde jedoch von der Besitzerin an eine andere Person vermietet. Sollte jetzt ein Fahrzeug auch nur zehn Zentimeter in den Bereich vor der ehemaligen Tankstelle ragen, bekommt man nach nur wenigen Wochen später einen Brief mit der Drohung einer Besitzstörungsklage, wie Schleicher erklärt.

Laut der Bezirkschefin haben sich bei der Bezirksvorstehung in Ottakring rund 50 bis 60 Personen mit solchen Schreiben gemeldet, die Dunkelziffer sei jedoch weitaus höher. Meist wurden die Parkenden mit mittlerweile nicht mehr angebrachten Kameras gefilmt, oder es war jemand vor Ort, der die jeweiligen Kennzeichen aufgeschrieben hat.

Auf keinen Fall bezahlen

Im Schreiben wurden die Lenkerinnen und Lenker aufgefordert, rund 400 Euro zu bezahlen, ansonsten würde eine Klage drohen. Verschiedene Unterlagen oder etwa gefälschte ÖAMTC-Mails, die scheinbar zur Bezahlung auffordern, wurden beigelegt.

Die ehemalige Tankstelle in Ottakring. | Foto: MeinBezirk/Kevin Gleichweit
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Im Gespräch rät Lamp, nicht zu bezahlen. Sie verrät weiters, dass selbst ihr Vorgänger Franz Prokop (SPÖ) ein Schreiben erhalten habe, weil er vor der Hasnerstraße 128 geparkt hatte. Das Problem sei jedoch, dass Gerichte bei Besitzstörungsklagen stets zugunsten des Klägers entscheiden. Denn es werde ganz klinisch entschieden, ob es eine Besitzstörung war oder nicht.

Genau hier möchte man nun ansetzen, denn Besitzstörungsklagen insgesamt kann man nicht verbieten, wie Schleicher von JUFINA erklärt. Man wolle nämlich den normalen Personen nicht das Mittel entreißen, ihre Zufahrt gegen Falschparker zu verteidigen.

Der Ball liegt bei der Bundesregierung

Da man die Schreiben also nicht verbieten könne, möchte man es so unattraktiv wie möglich machen. Eine sogenannte "Billigkeitsentscheidung" soll her. Hiermit sollen Gerichte bei Besitzstörungsklagen entscheiden können, dass selbst bei einem Schuldspruch für den Angeklagten der Kläger – in diesem Fall also die Fallensteller – auf den Verfahrenskosten sitzen bleiben.

Das sollen sie machen können, wenn sie erkennen, dass hier mutwillig Personen in eine Falle gelockt wurden, um ihnen Geld aus der Tasche zu ziehen, also, wenn ein Profitinteresse hinter der Klage erkannt wird. "Somit wäre das Geschäftsmodell nicht mehr in jedem Fall rentabel - und daher schlicht uninteressant", erklärt der Experte.

Seit Monaten ist die Masche der "Parkplatz-Abzocker" auch in Wien bekannt. | Foto: Andreas Pölzl/MeinBezirk
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Der entwickelte Vorschlag wurde nun an die Bundesregierung übermittelt. Auf Nachfrage, ob es wahrscheinlich ist, dass es hier zu einer Gesetzesänderung kommt, sagte die Bezirkschefin, dass die Erwähnung des Kampfes gegen Abzocke im Regierungsprogramm den Willen der Regierung zeigt, gegen solche Geschäftsmodelle vorzugehen. Auch würde ihre Fraktion selbst kein Verständnis für solche Vorgehensweisen haben. Ob sich hier also etwas ändern wird, wird die Zukunft zeigen. Vielleicht sogar schon in der nächsten Parlamentssitzung am Mittwoch.

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