Schlägt es bald 13 für das Internet in der EU?

- hochgeladen von Mareike Seifert
Über das Thema des geplanten EU-Artikels 13 ist in vielen Medien und auf zahlreichen Internetseiten bereits berichtet worden. Doch auf Grund der großen Bedeutung für die Zukunft auch dieser Internetseite, MeinBezirk.at, habe ich für diejenigen, die sich einen kurzen Abriss der Thematik wünschen diesen Beitrag erstellt, der einen Überblick über die wichtigsten Punkte der aktuellen Diskussion bietet.
Im September diesen Jahres, 2018, hat sich das EU-Parlament für eine Urheberrechts-Reform ausgesprochen. In Folge dessen ist geplant, dass das EU-Parlament im Januar 2019 darüber abstimmen wird, ob der sogenannte Artikel 13 zum EU-Gesetz werden soll oder nicht. EU-Mitgliedstaten hätten danach, so die offizielle Planung, bis zu 2 Jahre Zeit, diesen Artikel 13 in ihr nationales Recht umzusetzen.
Der geplante Artikel 13 löst in der Bevölkerung der EU mehr Emotionen aus als die EU-Parlamentarier möglicherweise vorausgesehen haben. Auf vielen Internetseiten finden wir reißerische Schlagzeilen im Internet und in Zeitungen, die die Frage aufwerfen, ob Internetseiten wie YouTube bereits Anfang 2019 ihren gewohnten Betrieb einstellen werden.
Was ist der Hintergrund dieser Bedenken?
Würde der geplante Artikel 13 mit seinem aktuellen Entwurf in Kraft treten, so wären für Urheberrechtsverletzungen durch Hochladen von Bild- und/oder Tondateien ins Internet rechtlich nicht mehr wie bisher vorrangig die Personen verantwortlich, die die jeweiligen Dateien hochgeladen haben. Stattdessen wären die Betreiber der Internetdienste, wie z.B. YouTube, Instagram, Soundcloud usw., rechtlich verantwortlich für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer, die Inhalte von Standorten innerhalb der EU hochladen. Dies hätte zur Folge, dass z.B. das Google-Tochterunternehmen, das Youtube betreibt, jeden Monat mit tausenden oder hunderttausenden von rechtlich fundierten Schadensersatzforderungen konfrontiert wäre, wenn es YouTube so weiter betreiben würde, wie es derzeit geführt wird. Es wäre unter diesem Umständen nicht überraschend, wenn das Google-Tochterunternehmen, das Youtube betreibt, beginnen würde, Software-Filter einzusetzen, die das Hochladen von Videos auf die Internetseite von Youtube für private Nutzer erheblich mehr einschränken würden, um das Risiko von möglichen Urheberrechtsverletzungen zuverlässig zu minimieren.
Da auch die besten automatisierten Hochladefilter, die bisher entwickelt worden sind, nur unbefriedigend funktionieren, wäre anzunehmen, dass Internetseiten, wie YouTube usw., das Hochladen von Dateien für private Nutzer wenn nicht vollständig dann zumindest sehr weitreichend blockieren würden.
Befürworter des Artikels 13 begrüßen, dass das Hochladen von Daten durch automatisierte Filter Inhalte blockieren soll, die urheberrechtlich geschützte Werkbestandteile beinhaltet. Unterstützer des Artikels 13 argumentieren, dass es wünschenswert sei, dass Konsumenten für das Abrufen von Filmen oder Musik aus dem Internet Gebühren bezahlen sollten, so dass die Personen, die an der Erstellung und Vermarktung der Werke gearbeitet haben, vergütet werden. Einige Online-Autoren, die den Artikel 13 als weniger wichtig einstufen, vertreten den Standpunkt, dass sich nicht allzu viel ändern würde in der Internet-Landschaft, falls der Artikel 13 in der aktuellen Fassung verabschiedet werden würde. YouTube, Instagram und Co. würden sehr wohl weiter operieren können; und kleinere Webseiten seien ohnehin nicht betroffenen von dem Gesetzes-Entwurf.
Ganz anders fällt die Bewertung der Gegner des Artikels 13 aus. Unter den Kritikern des geplanten Artikels 13 finden sich prominente wie der Erfinder des Internets, Tim Berners-Lee und der Gründer von Wikipedia, Jimmy Wales. Kritiker des Artikels 13 sehen ein großes Problem in den Nebenwirkungen der praktischen, konkreten Umsetzung des geplanten Gesetzes. Da die Hochlade-Filter, die bisher für Millionen-Summen entwickelt worden, immer noch recht unzuverlässig und ungenau funktionieren, sei zu erwarten, dass Betreiber von Internetdiensten wie YouTube, Instagram und Co. das Hochladen von Inhalten so filtern würden, dass es so gut wie ausgeschlossen ist, dass Inhalte, die Urheberrechte verletzen könnten, veröffentlicht werden. Fast jede Datei, die Bild und Ton beinhaltet, würde eine rechtliches und somit finanzielles Risiko für die Betreiber der jeweiligen Webseite darstellen, wenn sie von privaten Nutzen zwecks Veröffentlichung hochgeladen oder verbreitet wird. Kritiker des Artikels 13 haben Bedenken, dass eine Folge des Artikels 13 wäre, dass innerhalb der EU, das Internet für private Nutzer, wie es bisher Bestandteil des Alltages ist, der Vergangenheit angehören würde. Öffentliche Inhalte, die Bild- und/oder Tonaufnahmen enthalten, würden bereits in Kürze möglicherweise ausschließlich von Medienunternehmen bereitgestellt werden und kaum noch von einzelnen privaten Individuen. Falls diese Effekte eintreten würden, so die Sicht der Kritiker des Artikels 13, würde der Artikel 13 eine erhebliche Entdemokratisierung des Internets, eine Entmachtung des Individuums darstellen; zumindest für Nutzer innerhalb der EU.
Beispiele von Argumenten von Personen, die die Aufregung über den geplanten Artikel 13 nicht nachvollziehen können, sind zum Beispiel hier zu finden: “Youtube-Diskussion Um Artikel 13: Nur Reine Panikmache?”
Wer sich mehr informieren möchte über die Argumente der Kritiker des geplanten Artikels 13 sowie eine entsprechende Petition mit der eigenen Unterschrift unterstützen möchte, findet weitere Informationen zum Beispiel hier: Petition unter dem Motto “Stoppt die Zensurmaschine – Rettet das Internet!”
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