Verordnung erlassen
Risikowolf in Fieberbrunn zum Abschuss freigegeben

Die gesetzlichen Voraussetzungen für den Abschuss eines Risikowolfs sind gegeben. | Foto: Pixabay (Symbolbild)
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  • Die gesetzlichen Voraussetzungen für den Abschuss eines Risikowolfs sind gegeben.
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Um Mitternacht tritt am Mittwoch die Abschussverordnung für einen Wolf in Fieberbrunn in Kraft. 

FIEBERBUNN. Der Fund eines Hirschkuh-Kadavers sorgte am Sonntag (18. 2.) in Fieberbrunn für Aufregung – wir berichteten.
Ob es sich tatsächlich um einen Wolfriss handelt, kann nur eine DNA-Analyse klären. Da das Rissbild jedoch auf einen Wolf schließen lässt und zudem im Gemeindegebiet zwei Mal ein Wolf im Siedlungsgebiet gesichtet und fotografiert wurde, erließ die Landesregierung am Mittwoch (21. 2.) eine Abschussverordnung. Die betroffene Jägerschaft wurde bereits informiert. Die Abschussverordnung trat mit Mitternacht in Kraft und gilt für acht Wochen.

Nachweise auch in Söll und Kirchdorf

Bereits im Jänner wurde in Söll und in Kirchdorf ein Wolf aus der italienischen Population nachgewiesen. Ob es dasselbe Tier ist, wie jenes in Fieberbrunn, ist nicht bekannt.

Sichtungen melden

Die Bevölkerung wird gebeten, allfällige Sichtungen und Beobachtungen der Behörde über das auf der Landeshomepage zur Verfügung stehende Sichtungsformular zu melden.
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Die gesetzlichen Voraussetzungen für den Abschuss eines Risikowolfs sind gegeben. | Foto: Pixabay (Symbolbild)
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